Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie bitten wir euch, zu eurem Schutz, zum Schutz der übrigen Besucher und zum Schutz unserer Mitglieder, folgende Maßnahmen zu beachten:
Bei gemeinsamer Sportausübung (Wettkampf und Training) müssen die Sportler*innen ab einem Alter von 16 Jahren außerdem vollständig geimpft oder genesen sein (sog. "2G-Regel"). Das gilt sowohl auf und in Sportstätten als auch außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport
- Im gesamten Vereinsheim ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. (Der MNS kann, am Tisch, unter Voraussetzung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m, abgenommen werden) (Des Weiteren kann der MNS bei Ausübung des Schießens abgenommen werden).
- Der Mindestabstand von 1,5m muss eingehalten werden.
- Beim Betreten der Vereinsräume sind die Hände zu desinfizieren und sich in die ausliegende Liste einzutragen. (Für Gäste oder nicht-Mitglieder stehen separate Kontaktdaten-Zettel zur Verfügung und müssen wahrheitsgemäß ausgefüllt werden).
- Die vorhanden Tischgruppen sind mit jeweils max.3 Personen unter Berücksichtigung des Mindestabstands von 1,5m zu besetzen.
- An der Theke dürfen sich max. 3 Personen unter Berücksichtigung des Mindestabstands von 1,5m aufhalten. (Die Ecke der Theke ist zwecks der Ausgabe von Getränken frei zu halten).
- Kaffee wird unter Voraussetzung der Einhaltung des folgenden Hygienekonzepts ausgeschenkt:
- Leere Tassen und zugehöriges wie Löffel/Untersetzer usw. werden unverzüglich nach Gebrauch in die Spülmaschine verbracht.
- Die Sanitärräume sind einzeln aufzusuchen und zu benutzen.
- Das folgende Lüftungskonzept ist einzuhalten: Sämtliche Fenster im Vereinsraum sind gänzlich im Zyklus von 20min für 5min zu öffnen.